Regeln
Maibaum stehlen
Das Brauchtum des Maibaum-Stehlens soll so gehandhabt werden, dass Polizei, Rettung oder Juristen unnötig sind. Wer also zum Maibaumstehlen loszieht, sollte unbedingt seine Männer dahingehend informieren und befragen – es gibt leider immer wieder „dumme Buam“, die´s übertreiben. Jedoch sollte jeder eigenverantwortlich handeln und sich über mögliche Konsequenzen bei Sachbeschädigung, Körperverletzung o.ä. im Klaren sein.
- Der Maibaum kann ab seiner Fertigstellung gestohlen werden. Vor dem 1. Mai wird er anschließend aufgestellt.
- Vereine oder Gruppen aus dem eigenen Dorf dürfen nur fremde Maibäume stehlen. Der eigene Maibaum, auch eines anderen ortsansässigen Vereins, ist tabu.
- Nur heimlich und unentdeckt darf der Baum gestohlen werden – je raffinierter die List, umso besser.
- Es darf keinerlei körperliche Gewalt angewandt werden, sprich, die Bewacher dürfen nicht gepackt und schon gar nicht geschlagen werden.
- Verboten ist es, den Baum zu beschädigen oder zu zersägen. Der Baum wird in Handarbeit über Wochen hergerichtet, bei einer Beschädigung kann und darf der Baum aus Sicherheitsgründen nicht mehr aufgestellt werden. Durch solche Aktionen wird das Maifest „gesprengt“. Finanzieller Schaden ist unausweichlich!
- Sobald der Maibaum außerhalb der Gemeindegrenze gebracht wurde, gilt er als gestohlen.
- Werden die Räuber innerhalb der Gemeindegrenze beim Abtransport überrascht (d.h. es genügt, wenn einer der Bewacher seine Hand auf den Baum legt), müssen sie ihre Beute kampflos (!) zurückgeben.
- Aufgestellte Bäume dürfen nicht mehr gestohlen – schon gar nicht beschädigt – werden.
- Nur der Baum und nicht die Kränze, Schragen, Schwalben usw. sind Diebesgut.
- Sollte der Baum erfolgreich gestohlen worden sein, wird über die Auslösung verhandelt, nach erfolgter Rückgabe ist wieder Friede.
- Ein Baum darf nur einmal gestohlen werden. Die Ehre gebührt nur dem Ersten!